Reisekalender 2025

Haftung Bei Reisen mit unseren Fahrzeugen haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Verordnung über die allge- meinen Personenbeförderungsbedingungen findet dabei Anwendung. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Rich- tigkeit der Beschreibung der im Reiseprospekt angegebenen Leistungen. Wir haften jedoch nicht für Angaben in Hotel- und Ortsprospekten. Wir beschränken unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf die Höhe des dreifachen Reisepreises, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Im Zusammenhang mit der Busbeförderung gilt die Haftungsbeschränkung nur, soweit der Sachschaden 1.000,00 Euro pro Person übersteigt und die Haftung nicht auf Vorsatz uns grober Fahrlässigkeit beruht. Möglichweise darüber hinausgehendes Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach der EU Verordnung 181/2011 (Fahrgastrechte im Kraftomnibusver- kehr) bleiben von der Beschränkung unberührt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden, im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis- tungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistun- gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und Buchungs- bestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistung so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistung von uns sind. Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von uns ursächlich geworden ist. Mitwirkungspflicht des Reisenden Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Reklamationen müssen an Ort und Stelle der Reiseleitung vorgebracht werden. Unsere Reiseleitung wird immer bemüht sein, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und berechtigte Reklamationen sofort abzustellen. Reklamationen, die erst nach Beendigung der Reise vorgebracht werden, können nicht anerkannt werden. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Im Rahmen unserer Verpflichtung als Reiseveranstalter werden wir den Kunden über Pass,- Visa und Gesundheitsvorschriften unterrichten oder ggf. an das zuständige Konsulat verweisen, sofern keine Besonderheit in der Person (z.B. Doppelstaatsan- gehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegt. Für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften ist der Kunde selbst verantwortlich. Nachteile und Kosten, die aus dem Nichtbe- folgen dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, insofern wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. Sonstige Bestimmungen Der Preisangabe liegt immer die Unterbringung im Doppelzimmer zugrunde. Einzelzimmer bedürfen eines Zuschlags, der bei jeder Reise extra vermerkt ist. Die Sitzplatzverteilung im Bus erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen, dabei können Sitzplatzwünsche der Reisenden berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz im Bus ist jedoch ausgeschlossen. Aufgrund verschiede- ner Busfabrikate kann es zu Verschiebungen in den Sitzreihen kommen. Die Reiseunterlagen für Ihre gebuchte Reise gehen Ihnen 10 Tage vor Reisebeginn zu. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, einer Reisegepäckversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückfüh- rungskosten bei Krankheit oder Unfall Gerichtsstand Für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich–rechtlichen Sondervermögen Friedberg. Für Klagen von Schlosser Reisen gegen den Reisenden gilt zudem jeder weitere Gerichtsstand des Reisenden. Reiseveranstalter ist: Schlosser Reisen GmbH – Geschäftsführer Annette Schlosser – HRB Friedberg 10132 Robert-Bosch-Straße 1 – 61191 Rosbach v.d.H. – Telefon 06003-935880 – Telefax 06003-935881 Email: info@schlosser-busreisen.de langebote der Firma Schlosser Reisen GmbH. Stand: Juli 2023

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